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Handwerksordnung novelliert

Ende 2019 hat die Bundesregierung die Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Gewerken beschlossen. Um diese Änderung auch in der Handwerksordnung zu berücksichtigen, wurde diese nun novelliert. Sie bietet so unter anderem größere Flexibilität bei den Prüfungsverfahren für Gesellen und Meister. Laut Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), sei es gelungen, das Organisations- und Berufsbildungsrecht weiterzuentwickeln. Damit sei man für die Zukunft des Handwerks gut aufgestellt.  

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Quelle: meistertipp.de