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Verlängertes Baukindergeld: KfW veröffentlicht Merkblatt

Das Baukindergeld wurde jüngst von der Bundesregierung um drei Monate bis zum 31.03.2021 verlängert. Nun veröffentlicht die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, Frankfurt am Main) ein Merkblatt, das für alle Anträge ab dem 22. Januar gilt und die wichtigsten Regelungen zur Förderung noch einmal deutlich zusammenfasst. Mit dieser Hilfe sollen Unklarheiten vermieden und ein reibungsloser Ablauf bei der Antragsstellung garantiert werden. So weist das Dokument etwa auf die Einhaltung der Fristen hin: Demnach müssen sämtliche Nachweisdokumente spätestens drei Monate nach Antragsbestätigung im KfW-Zuschussportal hochgeladen werden.

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Quelle: aktion-pro-eigenheim.de