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HOAI passiert auch Bundesrat

Ab Januar 2021 können Bauherren die Vergütung für engagierte Architekten frei vereinbaren. So stimmte nun auch der Bundesrat der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu. Vorher gültige Mindest- und Höchstsätze entfallen damit. Um Häuslebauern trotzdem eine Orientierung zu bieten, ist eine Honorartafel für Grundleistungen in der neuen HOAI vorgesehen. Neu ist auch der Basishonorarsatz: Dieser gilt, wenn die Verhandlungspartner bei der Festlegung des Entgelts zu keinem Ergebnis kommen.

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Quelle: aktion-pro-eigenheim.de